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FAQ
GEMEINDEPRAKTIKUM

Datum und Dauer:

Das Gemeindepraktikum soll in Vollzeit erfolgen. Richtwert für den zeitlichen Umfang eines vierwöchigen Praktikums sind 160 Stunden, d.h. 40 Wochenstunden und in der Regel eine 6-Tage-Woche. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass es einen freien Tag in der Woche gibt, an dem Zeit für Erholung ist.

Im Krankheitsfall ist ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vorzulegen. Das Praktikum verlängert sich dann um die Zeit der Krankschreibung. Dies gilt auch im Krankheitsfall des Kindes.

Nach dem Gemeindepraktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen. Die Richtlinien und Vorgaben, sowie alle Absprachen dazu, sind mit den Dozent*innen Ihrer Universität, die die Übung verantworten, zu treffen. Die Richtlinien für die Studierenden der Universitäten Hamburg und Kiel finden Sie auch auf unserer Homepage zum Download.

Nachwuchsförderung und Studierendenbegleitung der Nordkirche

Prediger- und Studienseminar

Domhof 33, 23909 Ratzeburg

Telefon Sekretariat: +49 4541 8630 17

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