FAQ
GEMEINDEPRAKTIKUM
Datum und Dauer:
Das Gemeindepraktikum soll in Vollzeit erfolgen. Richtwert für den zeitlichen Umfang eines vierwöchigen Praktikums sind 160 Stunden, d.h. 40 Wochenstunden und in der Regel eine 6-Tage-Woche. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass es einen freien Tag in der Woche gibt, an dem Zeit für Erholung ist.
Im Krankheitsfall ist ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vorzulegen. Das Praktikum verlängert sich dann um die Zeit der Krankschreibung. Dies gilt auch im Krankheitsfall des Kindes.
Nach dem Gemeindepraktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen. Die Richtlinien und Vorgaben, sowie alle Absprachen dazu, sind mit den Dozent*innen Ihrer Universität, die die Übung verantworten, zu treffen. Die Richtlinien für die Studierenden der Universitäten Hamburg und Kiel finden Sie auch auf unserer Homepage zum Download.
Arbeitsumfang:
Das Gemeindepraktikum soll in Vollzeit erfolgen. Richtwert für den zeitlichen Umfang eines vierwöchigen Praktikums sind 160 Stunden, d.h. 40 Wochenstunden und in der Regel eine 6-Tage-Woche. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass es einen freien Tag in der Woche gibt, an dem Zeit für Erholung ist.
Im Krankheitsfall ist ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vorzulegen. Das Praktikum verlängert sich dann um die Zeit der Krankschreibung. Dies gilt auch im Krankheitsfall des Kindes.
Nach dem Gemeindepraktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen. Die Richtlinien und Vorgaben, sowie alle Absprachen dazu, sind mit den Dozent*innen Ihrer Universität, die die Übung verantworten, zu treffen. Die Richtlinien für die Studierenden der Universitäten Hamburg und Kiel finden Sie auch auf unserer Homepage zum Download.
Allgemeines zum Gemeindepraktikum:
Das Gemeindepraktikum soll Ihnen als Praktikant*innen einen intensiven Einblick in den Berufsalltag und die verschiedenen Bereiche kirchlichen und diakonischen Handelns ermöglichen. Im Unterschied zum Vikariat liegt der Akzent im Praktikum auf der Teilnahme durch Beobachtung. Das Praktikum als Wahrnehmungsaufgabe umfasst nicht nur die Wahrnehmung der (Sozial-)Räume, Personen und Strukturen, sondern auch die Selbstwahrnehmung (Wie erlebe ich mich im Praktikum?), die sich mit der theologischen Deutung verschränkt (eigenes Amts- und Gemeindeverständnis, Theologie in der Praxis). Über die Hospitationen hinaus können Sie als Praktikant*innen aber natürlich nach eigenem Ermessen, erste praktische Erfahrungen, durch Erarbeitungen und Durchführungen eigener Werkstücke in Form von Mitarbeit z.B. in der Konfiarbeit, dem Schulunterricht oder im Gottesdienst, sammeln.
Genaueres zu den Inhalten und dem Ablauf des Praktikums erhalten Sie nach der Anmeldung.
Vergütung:
Das Gemeindepraktikum im Rahmen des Theologie Studiums ist ein Pflichtpraktikum und wird von den Universitäten verantwortet. Aus diesem Grund wird es nicht vergütet.
Die Nordkirche unterstützt Sie hierbei mit einem Unkostenbeitrag in Höhe von 200 € für Unterkunft und Verpflegung.
Ebenso erhalten Sie die Rückerstattung der Fahrtkosten zur Übung, zur An- und Abreise aus den Gemeinden, sowie die Abfahrt von der Schlussauswertung. Sollten Sie innerhalb Ihres Praktikums nach Hause fahren, sind diese Kosten von Ihnen selbst zu tragen.
Dies gilt nur für Studierende, die sich auf der Liste der Theologiestudierenden der Nordkirche befinden.
Sollten Sie einer anderen Landeskirche angehören, erfragen Sie dort die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung, sowie die Übernahme der Fahrtkosten.
Nebenbeschäftigung:
Das Gemeindepraktikum im Rahmen des Theologie Studiums ist in Vollzeit zu absolvieren. Aus diesem Grund ist in dieser Zeit von einer Nebentätigkeit abzusehen.
Sollten Sie im Rahmen eines Ehrenamtes ein Amt in der Nordkirche innehaben, ist es gestattet diesem nach Absprache mit Ihrer anleitenden Person nachzugehen, sofern es nicht möglich ist, eine Sitzung einmal ausfallen zu lassen.
Erweitertes Führungszeugnis und Nachweis Masernimpfung:
Kirchliche Körperschaften haben sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung keine Person, die wegen einer in § 72a Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt worden ist, Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat.
Zu diesem Zweck sollen kirchliche Körperschaften sich bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen, mindestens aber nach fünf Jahren, von allen Personen, die beruflich in der Kinder- und Jugendarbeit oder in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1985 I S. 195), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. IS. 1843) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung vorlegen lassen.
Das erweiterte Führungszeugnis und der Nachweis über die Masernimpfung ist bei Praktikumsantritt Ihrer anleitenden Person unaufgefordert vorzulegen.
Das erweiterte Führungszeugnis ist Ihr Eigentum und ist gemeinsam mit dem Nachweis für die Masernimpfung nach dem Vorzeigen und ggf. einer Kopie wieder an Sie zu übergeben.
Das dazu benötigte Antragsformular erhalten Sie auf Nachfrage von der Nachwuchsförderung und Studierendenbegleitung. Die Kosten für die Anforderung des Führungszeugnisses werden Ihnen von der Nordkirche erstattet. Dies gilt auch für die Studierenden anderer Landeskirchen.
Das erweiterte Führungszeugnis ist 5 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig. Sollten Sie also bereits ein erweitertes Führungszeugnis in dem zulässigen Zeitraum haben, müssen Sie kein neues beantragen.
Praktikumsgemeinden :
Die angebotenen Praktikumsgemeinden schließen das gesamte kirchliche Spektrum der Nordkirche ein: Stadt, Land, Ost, West, sozialer Brennpunkt, großbürgerlicher Stadtteil und ein breites Spektrum an Frömmigkeitsstilen.
Wir empfehlen, sich im Praktikum in eine Gemeinde zu begeben, die der Heimatgemeinde und Ihrem derzeitigen Wohnort möglichst unähnlich ist, da die Begegnung mit dem „Fremden“ den Blick weitet und Erkenntnisse befördert.
Andere Landeskirchen:
Sollten Sie einer anderen Landeskirche angehören und möchten dennoch Ihr Gemeindepraktikum in der Nordkirche absolvieren, helfen wir Ihnen gern bei der Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes.
Darüber hinaus ist es möglich an den Universitäten Kiel, Hamburg, Rostock und Greifswald an der jeweiligen Übung zum Gemeindepraktikum teilzunehmen und das Gemeindepraktikum nach Absprache mit Ihrer*m jeweiligen Dozent*in und Ihrer Landeskirche auf dem Gebiet Ihrer Landeskirche zu absolvieren.
Prävention - Mehr wissen - Kontakte & Material
Sexualisierte Gewalt löst oft große Unsicherheit und Ängste aus bei Betroffenen, aber auch bei eingeweihten Personen. Das ist belastend. Für die Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt sind die Sensibilisierung und Wissensvermittlung wichtig. Gerade im Gemeindepraktikum ist es hilfreich zu wissen wohin ich mich im Notfall oder bei Fragen wenden kann.
Aus diesem Grund finden Sie hier den Link zu Materialien und Dokumenten der Nordkirche von der Stabsstelle Prävention - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche
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