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EXAMEN
Examen
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Wichtige Infos zur Meldung 1. Theologische Prüfung / Erstes Kirchliches Examen
Zeitpunkt der Meldung und Fristen*: Du willst zum 1. April ins Vikariat? Dann meldest du dich am 1. April des Vorjahres zum Examen an, gleiches gilt für den 1. Oktober. (*Die Stichtage zur Meldung, 1. April und 1. Oktober, sind Ausschlussfristen: Zu diesem Termin müssen alle Unterlagen im Theologischen Ausbildungs- und Prüfungsamt in Schwerin angekommen sein. Am besten alles 2 Wochen vor Fristablauf per Post schicken! Du bekommst das Formblatt "Antrag für das Examensstipendium" direkt aus Schwerin, wenn du dich offiziell zum Examen meldest.)
Nachweis über das abgeschlossene Hauptstudium*: Mit der Meldung müssen alle Leistungen des Hauptstudiums und dessen Abschluss nachgewiesen werden (siehe Formular “Nachweis Abschluss Hauptstudium"); danach erst startest du in die Integrationsphase (diese 2 Semester sind deine Examensvorbereitung, die du je nach Lerntyp gestalten kannst). (*Studierende der Uni HH wenden sich an das Studienbüro der religionsbefassten Fächer (Franziska Brügmann) – hier wird für euch der Nachweis zur Meldung direkt erledigt. | Studierende der Uni Greifswald wenden sich an das Büro (Sylke Lubs) – hier wird für euch der Nachweis zur Meldung direkt erledigt. | Studierende einer anderen Uni füllen bitte selbstständig das Formular zum Nachweis aus.)
Studienbuch im Original oder Transkript: Frau Buller, Frau Thiess und Frau Dankert im Sekretariat prüfen für euch, ob alles korrekt eingereicht wurde. Dazu benötigen sie zwingend euer Studienbuch im Original oder euer Transkript.
Dringendes kurz vor oder während eurer Examensphase: Z.B. über die Fortführung des Durchganges oder ganz konkrete Fragen zu einzelnen Scheinen – dann empfehlen wir den kurzen Draht > ruft direkt bei Frau Dankert an +49 385 20223-122.
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Formulare
Meldung zur 1. Theol. Prüfung (bitte ausdrucken und per Hand ausfüllen)
Meldung zur 1. Theol. Prüfung (ausfüllbares und druckbares PDF)
Meldung zur 1. Theol. Prüfung (alte PO vom 05.05.2009)
Nachweis über den Abschluss des Hauptstudiums als PDF
Nachweis über den Abschluss des Hauptstudiums als Worddatei
Zeitpläne
(Die Meldung zum Examen erfolgt immer 1.4. und 1.10., also knapp ein Jahr vor dem tatsächlichen Abschluss.)
Zeitplan Examen: Abschluss Februar/März 2025
Zeitplan Examen: Abschluss Juli/August 2025
Zeitplan Examen: Abschluss Februar/März 2026
Zeitplan auf dem Weg ins Vikariat 2024
Nach dem Studium
Rechtstexte und Prüfungsordnungen
Prüfungsordnung für die 1. Theologische Prüfung
Prüfungsordnung für die 2. Theologische Prüfung
Rechtssammlung der Nordkirche (immer auf dem aktuellen Stand mit Suchfunktion)
Pastorenvorbereitungsdienstverordnung (Vikariatsgesetz)
Übersicht zur Pastorenvorbereitungsdienstverordnung
Übersicht zur Rechtsverordnung zur Förderung von Promotionen
Rechtsverordnung über das Vikariat im Ehrenamt
Rechtsverordnung über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst
Rechtsverordnung über die Förderung von Promotionen
Merkblatt zum Promotionsstipendium
Kriterien für die Aufnahme ins Vikariat (Vikariatsaufnahmeverordnung)